Ferienplan
Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen(Schulbesuchsverordnung. Unterrichtsfreistellungen und Beurlaubungen, die außerhalb der o.g. Ferienzeiten liegen, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in §4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich 2 Wochen vor dem beantragten Termin/Zeitraum an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsbefreiung/Beurlaubungen aus Gründen einer individuellen Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten um Beachtung!
